Zukunftssicherung

Lohnnebenkosten sparen und gleichzeitig ein steuerfreies Einkommen für Ihre Arbeitnehmer erzielen.

Pro Jahr können Sie im Rahmen der Zukunftssicherung 300 Euro je Mitarbeiter ansparen und veranlagen. Dabei ist es egal, ob die Zukunftssicherung § 3 (1) Zi.15 lit. A EStG als freiwillige Gehaltserhöhung oder als Gehaltsumwandlung realisiert wird. 

Gehaltserhöhung

  • Mit der Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung ermöglicht Ihr Unternehmen den Mitarbeitern eine steuerlich begünstigte Pensionsvorsorge.
  • Pro Mitarbeiter können Sie Prämien bis zu 25 Euro monatlich bzw. bis zu 300 Euro jährlich investieren.
  • Die günstigste Form der Lohnerhöhung, die es gibt.
  • Sie als Unternehmer ersparen sich sämtlich Lohnnebenkosten. 

Gehaltsumwandlung

  • Mit der Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer geben Sie Ihren Mitarbeitern die Chance, selbst in die Altersvorsorge zu investieren.
  • Ihre Mitarbeiter können monatlich 25 Euro bzw. jährlich 300 Euro des Gehalts ansparen.
  • Als Mitarbeiter verzichtet man freiwillig auf diesen Gehaltsbestandteil
  • und das Unternehmen überweist den Betrag direkt an die Versicherungsgesellschaft.
  • Ihre Mitarbeiter sind von der Lohnsteuer befreit und Sie als Unternehmer ersparen sich Dienstnehmerbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer.