Firmenpension

Geschäftsführer und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen sind von finanziellen Einbußen in der Pension besonders betroffen.
Die Firmenpensionszusage bildet hier die ideale Vorsorgemöglichkeit. Bei diesem attraktiven Modell wird in der Aktivzeit im Betrieb jährlich etwas für die Pension "zurückgelegt".

Grundlage ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage (Firmenpensionsvertrag) zwischen dem Unternehmen und dem Dienstnehmer.

Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden. Die Firmenpension wird z. B. mit einer Lebensversicherung finanziert.

  • Für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
  • Bindung wichtiger Mitarbeiter an den Betrieb und Absicherung gegenüber dem Mitbewerber
  • Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer in der eigenen Familien-GmbH
  • Auch für Gesellschafter – Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich
  • Rückstellungen sind gewinnmindernd
  • Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe
  • Das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen
  • Hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals
  • Periodengerechte Finanzierung und Risikoauslagerung
  • Keine finanzielle Belastung des Betriebes in der Nachfolgegeneration

Neben einer Alterspension kann auch eine Berufsunfähigkeitspension sowie eine Hinterbliebenenpension zum Schutz des Begünstigten und der Familie vereinbart werden.