Abfertigung

Durch die "Abfertigung Neu" haben nicht nur alle österreichischen Arbeitnehmer, sondern auch Sie als Unternehmer Anspruch auf eine Abfertigung.

Vorteile einer Vorsorgelösung für die „Abfertigung Neu“

Für Sie als Arbeitgeber:

  • Die laufenden Beiträge sind planbar
  • Beiträge und Übergangsbeträge als Betriebsausgabe absetzbar
  • Keine Rückstellungen für Abfertigungen der Mitarbeiter

VALIDA Vorsorgekasse

Für Ihre Arbeitnehmer:

  • Abfertigungsanspruch schon ab dem zweiten Monat
  • Möglichkeit zu steuerfreier Zusatzpension
  • Abfertigungsanspruch auch bei Selbstkündigung

Abfertigung „alt“

Eine Abfertigungszahlung nach dem Altsystem besteht für Ihre Mitarbeiter, wenn deren Dienstverhältnis bereits vor dem 01.01.2003 ununterbrochen bestanden hat und wenn die Abfertigungsansprüche im Altsystem verblieben sind, sofern bei Austreten aus Ihrem Unternehmen kein anspruchshindernder Grund gegeben ist.

Für Ansprüche aus Abfertigung Alt gibt es zwei Varianten zur Vorsorge: die Rückdeckungs- und die Auslagerungsversicherung.

Rückdeckungsversicherung

  • laufende Prämie
  • das angesparte Kapital bleibt im Betriebsvermögen

Auslagerungsversicherung

  • Einmalzahlung plus laufende Prämie
  • Auszahlung direkt an den Arbeitnehmer