D&O Versicherung - Managerhaftpflichtversicherung

Manager (Unternehmensleiter) haften für Schäden, die durch Ihre Tätigkeit dem Unternehmen selbst oder Dritten entstanden sind. Bei beruflichen Fehlentscheidungen kann der Schaden enorm sein, und der Manager muss beweisen, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat.

Beispielsweise, wenn Forderungen gegen das Unternehmen auf Grund von Insolvenz nicht mehr geltend gemacht werden können. Derartig betroffene Dritte sind oft Sozialversicherungsträger, Finanzämter, Lieferanten oder Gläubiger.

Falls geschädigte Dritte ihre Ansprüche nicht gegen den handelnden Manager geltend machen, sondern gegen das Unternehmen, so können

dem Unternehmen Regressansprüche gegenüber dem Manager zustehen.

Eine Managerhaftpflicht ist wichtig für

  • Manager von juristischen Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat)
  • Prokuristen
  • leitende Angestellte

Leistung einer Managerhaftpflichtversicherung

  • Prüfung der Forderung Dritter – Besteht eine Schadenersatzverpflichtung und wenn ja in welcher Höhe?
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Zahlung einer berechtigten Forderung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme