Berufsunfähigkeitspension

Berufsunfähigkeit bedeutet, den ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Beim Bezug einer staatlichen Berufsunfähigkeits-Pension bleibt immer eine Versorgungslücke.

Genau diese Versorgungslücke können Sie mit Ihrer privaten Berufsunfähigkeits-Pension ausgleichen. Sie sichern damit Ihren Lebensstandard und den Ihrer Familie

Vorteile einer Berufsunfähigkeitspension:

  • Sicherung des Lebensstandards
  • Finanzierung des Einkommensverlustes bei selbständig Erwerbstätigen
  • Rentenzahlung als Ausgleich der Versorgungslücke
  • Absicherung der Altersvorsorge durch Weiterzahlung der Prämie Ihrer Lebensversicherung (wenn als Zusatz zur Lebensversicherung abgeschlossen)

Gesetzliche Definition

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in Folge des körperlichen oder geistigen Zustandes so weit gesunken ist, 

dass sie weniger als die Hälfte derjenigen eines gesunden Versicherten mit vergleichbarer Berufsausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten beträgt.

Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeits-Vorsorge liegt vor, wenn der Versicherte

  • infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
  • ununterbrochen mindestens 6 Monate außerstande war
  • seinen tatsächlich ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % im Vergleich mit einem Gesunden mit vergleichbaren Fähigkeiten und Kenntnissen auszuüben
  • und dieser Zustand fortdauern wird oder
  • wenn der Versicherte im Sinne der Versicherungs-Bedingungen mindestens 6 Monate pflegebedürftig ist.

Die Berufsunfähigkeit wird durch eine ärztliche Begutachtung festgestellt.