Auslagerungsversicherung für Abfertigung ALT – rechtzeitig anpassen
Die Abfertigungs-Auslagerungsversicherung ist eine innovative Lösung, um Abfertigungsansprüche von Mitarbeiter:innen mit Dienstbeginn vor dem 1. Jänner 2003 kalkulierbar zu machen.
Detailinformationen zur Auslagerungsversicherung
Durch die hohen Gehaltssteigerungen im letzten Jahr haben sich die Abfertigungsansprüche deutlich erhöht.
Aus diesem Grund ist es notwendig, bestehende Auslagerungsversicherungen an die höheren Löhne und Gehälter anzupassen, um Lücken beim Pensionsantritt der Mitarbeiter:innen zu vermeiden.
Rechtzeitig vorsorgen
Leider wird oft keine Vorsorge für diese zukünftigen „Unternehmensschulden“ getroffen. Wird dann die Abfertigung für eine:n langjährige:n Mitarbeiter:in fällig, kann es schnell zu einem Liquiditätsengpass kommen. Das Problem wird umso größer, je mehr Beschäftigte annähernd zeitgleich ihren Ruhestand antreten.
- Wissen Sie, wann wer in Ihrem Unternehmen in die gesetzliche Alterspension gehen kann?
- Haben Sie die Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter:innen, die sich im System der Abfertigung ALT befinden, schon einmal fiktiv hochgerechnet?
Vorsorge durch Abfertigungsauslagerung
Ein bilanzierendes Unternehmen dotiert in der Regel steuerrechtliche Rückstellungen für Abfertigungen bzw. führt laufende Aufzeichnungen für steuerfreie Beträge (Einnahmen-Ausgaben-Rechner). Genau diese Abfertigungspositionen können an eine Versicherung ausgelagert werden. Wenn dann ein:e Mitarbeiter:in die gesetzliche Alterspension antritt, zahlt die Versicherung direkt an diese Person den Abfertigungsanspruch aus.
Sie können sich ohne Liquiditätssorgen auf die Nachbesetzung und auf den Transfer des Knowhows konzentrieren.
Steht keine Leistung zu (z. B. aufgrund einer gerechtfertigten Entlassung), dann fließt das Kapital aus dieser Auslagerungsversicherung zurück an das Unternehmen.
Die Vorteile auf einen Blick
- Verwendung überschüssiger Liquidität für die Abfertigungsvorsorge (Versicherungsprämienzahlung in eine Abfertigungs-Auslagerungsversicherung)
- Erhöhung der Eigenkapitalquote
- Keine Versicherungssteuer
- Prämien als Betriebsausgabe bis zur fiktiven Rückstellung
- Bilanzverkürzung durch Wegfall der Rückstellung
- Zugewinne sind steuerfrei
Beratungsangebot nutzen
Wenden Sie sich an Ihre Raiffeisenbank, um eine bestehende Abfertigungs-Auslagerungsversicherung an die höheren Abfertigungsansprüche anzupassen.
Sie können sich auch unverbindlich beraten lassen, wenn Sie noch keine Absicherung für die Abfertigungsverpflichtungen Ihres Unternehmens getroffen haben.
Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer stellt Ihnen gerne den Kontakt zu einem Spezialisten der RVB Raiffeisen Versicherungsberatung GmbH her.
Diese Spezialisten errechnen eine Prognose der Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter:innen zum jeweiligen Pensionsstichtag und die erforderlichen Versicherungsprämien, damit im Anlassfall auch das benötigte Kapital zur Verfügung steht.