Ärztinnen und Ärzte: Angestellt & in Ausbildung
Wussten Sie, dass...
- sich Ihr:Ihre Arbeitgeber:in unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihnen regressieren kann?
- Sie als Arzt bzw. Ärztin in Ausbildung bereits mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften?
- Sie bei einem Strafverfahren wegen Körperverletzung keine Unterstützung durch die Versicherung Ihres:Ihrer Dienstgebers:Dienstgeberin haben?
- in der gesetzlichen Unfallversicherung nur Versicherungsschutz für Arbeits- und Wegunfälle besteht?
Im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeiten kann es auch zu Problemen kommen und plötzlich steht der Vorwurf des Behandlungsfehlers und der Körperverletzung im Raum.
Für nahezu Ihren gesamten Beruf als Ärztin oder Arzt benötigen Sie Ihre Hände. Ein Unfall, der Finger oder eine Hand beeinträchtigt, kann das Ende Ihrer ärztlichen Tätigkeit bedeuten.
Das umfangreiche Sicherheitspaket
Sie sindbesonderen Gefahren und Risiken ausgesetzt, die jederzeit Ihr wirtschaftliches Fundament bedrohen können. Wir bieten Versicherungslösungen mit idealem Schutz.
Haftpflichtversicherung
Finanzielle Absicherung bei Schadenersatzforderungen beim Vorwurf von Körperverletzung
Rechtsschutzversicherung
Unterstützung bei einer strafrechtlichen Anklage wegen Körperverletzung
Unfallversicherung
Wesentlich höhere Bewertung von z.B. Daumen und Zeigefinger und damit höhere Versicherungsleistung