Wünsche und Bedürfnis-Check
für optimalen Versicherungsschutz
Um den Bestand des Unternehmens zu gewährleisten, ist ein gut durchdachtes Risikomanagement erforderlich. Der richtige Versicherungsschutz ist hier eine wichtige Komponente. Wann sollten Sie an eine Überprüfung des Versicherungsschutzes denken?
Bei der Übernahme eines Betriebes
- Gibt es bauliche Veränderungen am Hof (zweite Wohnung, Wirtschaftsgebäude, neue Maschinen usw.)?
- Was ist, wenn der Betriebsübernehmer schwer erkrankt oder einen Unfall mit bleibender Invalidität erleidet?
- Auch wenn der Betrieb jetzt gerade erst übernommen wird, es ist wichtig an die Zukunft zu denken. Wie soll der Lebensstandard in der Pension aussehen?
- Sind die Übergeber ausreichend abgesichert?
Bei der Hochzeit oder Beginn einer Lebensgemeinschaft
- Ist der Partner oder die Partnerin für den Fall von Krankheit oder Unfall ausreichend abgesichert?
- Ist eine eventuell bereits bestehende Pensionsvorsorge ausreichend oder gibt es hier noch Vorsorgebedarf?
- Wird am Hof umgebaut (eigene Wohnung, Modernisierung usw.)?
Bei der Geburt eines Kindes
- Wie kann am besten für die Zukunft des Kindes vorgesorgt werden?
- Was ist erforderlich, damit das Kind in der Unfall- und Krankenversicherung mitversichert ist?
- Kann jetzt schon eine finanzielle Basis für Berufsausbildung, Studium oder erste Wohnung des Kindes geschaffen werden?
Bei Volljährigkeit eines Kindes
- Ist ein daheim wohnendes Kind in der Privathaftpflicht noch mitversichert?
- Bis zu welchem Alter ist ein Kind in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
- Die Altersgrenzen sind unterschiedlich je nach Versicherer und Versicherungsbedingungen.
Bei der Planung der Fruchtfolge und des Rinderbestandes
- Besteht Versicherungsschutz für Hagelschäden?
- Sind die Kulturen für den Fall von Frost- oder Sturmschäden versichert?
- Ist der finanzielle Schaden durch Tod oder Todgeburt bei den Rindern durch einen entsprechenden Versicherungsschutz abgedeckt?
- Besteht Versicherungsschutz für die Pferde im landwirtschaftlichen Betrieb?
- Sind Ertragseinbußen durch Tierseuchen oder übertragbare Tierkrankheiten abgesichert? Die Seuche muss gar nicht auf Ihrem Betrieb ausbrechen. Es kommt bereits zu Ertragseinbußen, wenn Ihr Betrieb im Sperrbezirk oder auch „nur“ im Beobachtungsgebiet liegt.
Bei der Aufnahme eines Kredites
- Sind die Kreditraten auch dann finanzierbar, wenn es zu einem Unfall mit bleibender Invalidität kommt?
- Kann der Kredit weiter zurückgezahlt werden, wenn es zu einem Todesfall in der Familie kommt?
- Unfall- und Ablebensversicherung sind in diesem Fall wichtige Vorsorgebausteine.
Bei baulichen Veränderungen am Betrieb
- Ändert sich der Wert der Liegenschaft?
- Modernisierung oder Neubau von Gebäuden oder Gebäudeteilen verändern den Versicherungswert der Landwirtschaft. Wenn die Versicherungssumme unverändert belassen wird, kann es zu einer Unterversicherung kommen.
- Denken Sie auch an die Versicherungssumme, wenn Sie eine zusätzliche Wohnung ausbauen, z. B. für ein Kind oder für die Betriebsübergeber.
- Die Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage erfordert speziell in der Versicherungssparte Sturm und je nach bisherigem Deckungsumfang eventuell auch in der Sparte Leitungswasser eine Adaptierung des Versicherungsschutzes.
Bei Anschaffung neuer Zugmaschinen oder anderer Maschinen
- Sind die bestehenden Versicherungssummen nach der Anschaffung neuer Zugmaschinen oder anderer Maschinen noch ausreichend?
- Unter „Zugmaschinen“ sind nicht nur Traktore, sondern auch alle anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zu verstehen. Bitte daher auch unbedingt Hoftrac, Radlader, Teleskoplader, selbstfahrende Futtermischwagen, Balkenmäher, Mähtracs, selbstfahrende Güllefässer, Rübenvollernter, Mähdrescher, Feldhäcksler usw. in der Versicherungssumme berücksichtigen.
- Achtung beim Risiko „Kabelbrand/Schmorbrand“: Dieses Risiko ist nicht in jeder Deckungsvariante enthalten. Außerdem sollte vereinbart sein, dass die Entschädigung im Schadensfall ohne Zeitwertabzug geleistet wird.
- Grundsätzlich sollte jede Investition in der Versicherungssumme berücksichtigt werden, damit es zu keiner Unterversicherung kommt.
Vergrößerung der Fläche durch Grundkauf oder –pacht
- Bitte melden Sie eine Veränderung der Hektaranzahl unbedingt Ihrem Versicherer. Speziell im Landwirtschafts-Rechtsschutz orientiert sich die Versicherungsprämie an der Flächengröße. Auch für die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine korrekte Angabe der Betriebsgröße erforderlich.
Erweiterung der Betriebszweige z. B. Reitbetrieb, Fremdenzimmervermietung oder außerbetriebliche Tätigkeiten
- Besteht Versicherungsschutz, wenn das KFZ eines Gastes im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit beschädigt wird?
- Was ist, wenn ein Pferd durchgeht und der Reiter dabei verletzt wird?
- Die Wahrscheinlichkeit, dass der Landwirt für entstandenen Schaden haftet, ist relativ groß. Daher ist es wichtig, dass im Deckungsumfang der landwirtschaftlichen Bündelversicherung alle ausgeübten Betriebszweige berücksichtigt werden.
- Bei außerbetrieblichen Tätigkeiten kann eine Gewerbeberechtigung erforderlich sein. Die Juristen der Landwirtschaftskammer und der Bezirksbauernkammer geben Auskunft, für welche Tätigkeiten eine eigene Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Anschließend unbedingt auch den Versicherungsschutz aktualisieren.
Vermietung oder Verpachtung
- Wenn Gebäude oder Gebäudeteile für nicht-landwirtschaftliche Zwecke vermietet werden, so ist das unbedingt an die Versicherung zu melden. Falls diese Vermietung eine Gefahrerhöhung für die Versicherung darstellt, kann es ansonsten im Schadensfall zu einer Ablehnung der Versicherungsdeckung führen.
Außerlandwirtschaftliche bzw. kommunale Verwendung von Traktoren oder selbstfahrenden Landmaschinen
- Wenn beispielsweise ein Traktor, der für „land- und forstwirtschaftliche Verwendung“ zugelassen ist, auch für die kommunale Schneeräumung eingesetzt wird, so kann es im Schadensfall zu einem Regress durch den Versicherer kommen.
Lagerung von Treibstoffen, Mineralölen, usw.
- Werden derartige Stoffe am landwirtschaftlichen Betrieb gelagert, so besteht das Risiko, dass Erdreich oder Gewässer verunreinigt werden. Aktualisieren Sie daher unbedingt den Versicherungsschutz, wenn in Zukunft derartige Stoffe gelagert werden bzw. größere Mengen als bisher gelagert werden sollen.
Blitzschutzanlagen
- Haben Sie auf Grund einer bestehenden Blitzschutzanlage einen Rabatt bei Ihrer Versicherungsprämie erhalten?
- Wenn ja, bitte unbedingt die Versicherung verständigen, falls die Anlage funktionsuntüchtig werden sollte (auch, wenn es sich nur um einen vorübergehenden Ausfall handelt). Durch den Wegfall des Blitzschutzrabattes kommt es zwar zu einer Prämienerhöhung, ohne die Meldung riskieren Sie aber eine eventuelle Leistungsfreiheit der Versicherung bei einem Feuerschadensfall.