Vorderrad eines Autos in winterlichen Verhältnissen

Winterreifenpflicht – Sicherheit geht vor

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm kommen Schnee, Eis und glatte Straßen. In dieser Jahreszeit ist es besonders wichtig, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Eine der effektivsten Maßnahmen, um Unfälle zu vermeiden und sicher ans Ziel zu kommen, ist die Verwendung von Winterreifen.

Pkw und Lkw bis 3.5 t

Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Lkw über 3,5 t und Omnibusse

Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind.

Omnibusse und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils

1. November bis 15. März nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. 

Achtung

Die Winterreifenpflicht gilt für Lkw über 3,5 t und Omnibusse immer, das heißt unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind beispielsweise Fahrzeuge

  • bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind
  • mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

 

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist.

Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.

Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "ET", "ML" oder "MPT" trägt.

Winterreifen

Fahren im Winter

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Winterreifenpflicht eine entscheidende Maßnahme ist, um die Sicherheit im Straßenverkehr während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten. Denken Sie daran, rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten und so einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.