Sicherheits-Tipps für den Winter
Kommen Sie gut durch die kalte Zeit
Straßenverkehr
Sichtbar zu sein, kann Leben retten.
Wer in der Dämmerung oder Nacht mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, sollte auf seine Sichtbarkeit achten (Beleuchtung, saubere Reflektoren, reflektierende Kleidung).
Dunkel gekleidete Personen sind schlecht zu sehen und Nässe oder Straßenglätte verlängern den Bremsweg der Fahrzeuge.
In Österreich gilt von 1. November bis 15. April für PKW, Kombi und LKW (bis zu 3,5 Tonnen) Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kann die Kaskoversicherung eventuell die Deckung ablehnen.
Schneeräumpflicht im Ortsgebiet
Liegenschaftseigentümer:innen im Ortgebiet müssen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr Gehsteig, Gehweg bzw. Straßenrand entlang der Liegenschaft von Schnee säubern und bei Glatteis streuen. Bei Unfällen auf nicht geräumten / gestreuten Gehsteigen können Schadenersatzansprüche entstehen.
Wintersport
Ein Unfall beim Wintersport ist schnell passiert. Hier helfen
- Privathaftpflichtversicherung - falls Sie jemanden verletzt haben und mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden
- Privat-Rechtsschutzversicherung – für das Durchsetzen eigener Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld) und für den Fall einer strafrechtlichen Anklage.
Achtung: Zuviel Alkohol auf der Piste kann den Versicherungsschutz gefährden.
Überprüfen Sie die Versicherungssumme Ihrer privaten Unfallversicherung, ob diese noch Ihrer aktuellen Lebenssituation entspricht.
Kerzenlicht und Feuerwerk
Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Auch ein durch Heizungsluft „gut getrockneter“ Weihnachtsbaum brennt wie Zunder. Halten Sie daher immer eine Decke oder einen Kübel Wasser bereit.
Überprüfen Sie Ihre Haushaltsversicherungspolizze, ob Versicherungsschutz für grobe Fahrlässigkeit integriert ist, denn bei einem Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze kann es sein, dass der Versicherer grobe Fahrlässigkeit einwendet.
Achten Sie bei Feuerwerkskörpern auf Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Umgebung.
Vorsicht Einbrecher
Einbrecher sind oft Gelegenheitstäter, die sich bietende Chancen ergreifen. Daher Gebäude bzw. Wohnung absperren und Fenster schließen. Wenn die Tür nur ins Schloss fällt, ohne versperrt zu werden bzw. wenn Fenster gekippt sind, ist die Wohnung nicht ordnungsgemäß verschlossen.
Frostschäden an Wasserleitungen
Halten Sie wasserführende Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen in Stand. Sperren Sie Wasserzuleitungen ab und treffen Sie Maßnahmen gegen Frostschäden, wenn sich länger als 72 Stunden niemand im Gebäude aufhält (Versicherungsobliegenheit).
Sicherheitsmaßnahmen und Absicherungsmöglichkeiten
Hier finden Sie eine kleine Checkliste für Ihre Sicherheit:
- Helle, reflektierende Kleidung bzw. Reflektorbänder, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind
Wer dunkel gekleidet ist, wird spät gesehen, außerdem verlängern Nässe oder Straßenglätte den Bremsweg. - Winterreifen
Von 1. November bis 15. April gilt für PKW, Kombi und LKW (mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen) die Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen. - Schneeräumung
Im Ortsgebiet muss in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr der Gehsteig, Gehweg bzw. Straßenrand entlang der eigenen Liegenschaft von Schnee gesäubert sein. - Versicherungsschutz
Falls Sie z. B. auf der Schipiste durch eine andere Person schuldhaft verletzt werden, so unterstützt Sie eine Privat-Rechtsschutzversicherung beim Durchsetzen Ihres Schmerzensgeldanspruchs.
Sollten Sie jemanden verletzen und Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden, hilft Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Überprüfen Sie die Versicherungssumme Ihrer privaten Unfallversicherung. - Kerzen
Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen und halten Sie für den Notfall eine Decke oder einen Kübel Wasser bereit. - Wasserleitungen
Treffen Sie bei wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden. Wenn sich länger als 72 Stunden niemand im Gebäude aufhält, unbedingt alle Wasserzuleitungen abzusperren.