Abfertigung
Durch die "Abfertigung Neu" haben nicht nur alle österreichischen Arbeitnehmer, sondern auch Sie als Unternehmer Anspruch auf eine Abfertigung.
Vorteile einer Vorsorgelösung für die „Abfertigung Neu“
Für Sie als Arbeitgeber:
- Die laufenden Beiträge sind planbar
- Beiträge und Übergangsbeträge als Betriebsausgabe absetzbar
- Keine Rückstellungen für Abfertigungen der Mitarbeiter
Für Ihre Arbeitnehmer:
- Abfertigungsanspruch schon ab dem zweiten Monat
- Möglichkeit zu steuerfreier Zusatzpension
- Abfertigungsanspruch auch bei Selbstkündigung
Hinweis zur Produktauswahl: Mitarbeitervorsorgekasse VALIDA Plus AG
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei Themen rund um die Mitarbeitervorsorgekasse („Abfertigung Neu“) gemäß BMSVG.
In diesem Bereich bieten wir ausschließlich Lösungen der VALIDA Plus AG an. Eine Marktanalyse bzw. Ausschreibung über mehrere Mitarbeitervorsorgekassen ist nicht Bestandteil unserer Leistung in diesem Segment.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der praktischen Umsetzung (z. B. Ablauf, Information im Betrieb, laufende Betreuung) und beantworten alle Fragen verständlich und praxisnah.
Abfertigung „alt“
Eine Abfertigungszahlung nach dem Altsystem besteht für Ihre Mitarbeiter, wenn deren Dienstverhältnis bereits vor dem 01.01.2003 ununterbrochen bestanden hat und wenn die Abfertigungsansprüche im Altsystem verblieben sind, sofern bei Austreten aus Ihrem Unternehmen kein anspruchshindernder Grund gegeben ist.
Für Ansprüche aus Abfertigung Alt gibt es zwei Varianten zur Vorsorge: die Rückdeckungs- und die Auslagerungsversicherung.
Rückdeckungsversicherung
- laufende Prämie
- das angesparte Kapital bleibt im Betriebsvermögen
Auslagerungsversicherung
- Einmalzahlung plus laufende Prämie
- Auszahlung direkt an den Arbeitnehmer